3G - Regelung in Therapiepraxen

Bitte denken Sie bei Ihrem nächsten Besuch an Ihren Impfnachweis oder einen aktuellen Test.

Seit 23.12.2021 gilt für uns die " 3-G - Regelung"

In Therapie-Praxen gilt in Rheinland-Pfalz ab 23.12.2021 die sogenannte 3-G Regel. Das bedeutet, dass nur noch vollständig geimpfte, genesene oder Personen mit aktuellem Test (offiziell annerkannter Test, z.B. vom Testzentrum / kein Selbsttest) Zutritt haben.

Bitte halten Sie Ihren Impfnachweis bei Ihrem ersten Besuch in 2022 bereit. Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen bei jedem Termin einen aktuellen Test.

Vielen Dank.

Alle unsere Mitarbeiterinnen sind "geboostert". Bitte schützen Sie sich auch mit einer Dreifach-Impfung.