Rezepte

Bitte beachten Sie die Gültigkeit des Kassenrezeptes:

Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Rezeptausstellung erfolgen. Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit wir Ihre Termine einplanen können. Sollte ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn z.B. wegen Urlaubs nicht möglich sein, kann der Arzt bei der Ausstellung die Frist für den Behandlungsbeginn direkt verlängern.

Bei Kassenrezepten ist bei der ersten Behandlung eine Zuzahlungsgebühr fällig. Diese setzt sich zusammen aus 10 € Rezeptgebühr plus 10% des Rezeptwertes. Bei der Abrechnung mit den Krankenkassen wird uns diese Gebühr von den Behandlungskosten direkt abgezogen und kommt somit nicht der Praxis zugute. Einen Befreiungsausweis bitte vorlegen.

Odoo CMS- Sample image floating

Eine Unterbrechung der Behandlung darf nicht länger als 14 Tage dauern, da das Kassenrezept sonst seine Gültigkeit verliert.

Wenn Sie  5 min vor Behandlungsbeginn da sind, können Ihre und die nachfolgenden Therapien pünktlich beginnen, vielen Dank!





Bitte beachten Sie die besonderen Regeln, die während der Corona-Pandemie gelten.

Termine

Sie können ihre Termine telefonisch oder persönlich mit uns vereinbaren.

Sind wir telefonisch nicht erreichbar, sprechen sie bitte auf den Anrufbeantworter und hinterlassen Ihren vollen Namen, Telefonnummer, und wenn Sie es wissen, die Anzahl und Art der Verordnung (z.B. Max Mustermann, 06236/12345, 6x KG). Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.

Anrufen:  06236 / 693 30 91

Terminabsage

Ist es Ihnen nicht möglich einen Termin wahrzunehmen, informieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 24 Stunden vorher telefonisch (Anrufbeantworter jederzeit eingeschaltet) oder per E-Mail.  Erfolgt die Absage nach Ablauf der Frist, müssen wir Ihnen die Kosten für die entfallene Behandlung in Rechnung stellen.

Hier geht es zu den AGB:   Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise für Privatleistungen und

Selbstzahler

Für Privatpatienten und Selbstzahler liegt die Preisliste in der Praxis aus.